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Vielfältige Bestattungsarten
Vielfältige Bestattungsarten
Erhalten Sie von Welt-Bestattung Information über die Möglichkeiten der verschiedenen Bestattungsarten.
Informationen zu Bestattungsarten
Wir setzen Ihre Wünsche um und bieten alle Bestattungsarten an.
Möglich sind selbstverständlich die traditionellen Bestattungsarten wie die Erd- oder Feuerbestattung. Erd- und Feuerbestattungen können ganz traditionell mit Trauerzeremonie und Trauergemeinde oder auch anonym erfolgen.
Traditionelle Bestattungsarten
Die Erd- und Feuerbestattung zählen zu den klassischen Bestattungsformen. Sie können sowohl in einem feierlichen Rahmen mit Trauerzeremonie und Trauergemeinde als auch in anonymer Form durchgeführt werden.
Alternative Bestattungsarten
Gerade die Feuerbestattung ermöglicht viele alternative Beisetzungsarten. Dazu zählen unter anderem die Diamantbestattung oder die Seebestattung.
Ebenso sind Wiesen- oder Felsbestattungen, Wildwasser- oder Flussbestattungen möglich. Alternative Formen wie eine Baumbestattung (Tree of Life®) oder die Beisetzung in einem Ruhewald oder Friedwald bieten wir ebenso an.
Darüber hinaus ermöglichen wir auch exotische Beisetzungsarten, zum Beispiel in Form einer Motorradbestattung oder einer Weltraumbestattung.
Eine der modernsten Bestattungsarten ist die sogenannte Promession. Diese Methode des Schockfrierens im flüssigen Stickstoff und das anschließende Zerfallenlassen des gefrorenen Körpers in ein trockenes Pulver stammt aus Schweden.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz, Deutschland und Österreich sind Angelegenheit der Bundesländer beziehungsweise Kantone oder Gemeinden und unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten, die von den jeweiligen Gesetzgebern erlaubt sind.
Individuelle Wünsche respektieren
Unser Bestattungsinstitut wird einen kostengünstigen Weg finden, um Ihre individuellen Wünsche zu erfüllen.
Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Gerade den zu Lebzeiten geäußerten Willen des Verstorbenen oder den Willen der Angehörigen sollte man respektieren.
