Startseite
Erbe – Erbrecht: Beratung im Trauerfall
Erbe & Erbrecht
Erbe – Erbrecht: Beratung im Trauerfall
Rechtsanwaltskanzlei Daxhammer Würzburg – Sie benötigen Hilfe bei den Themen Erbe und Erbrecht?
Was bedeutet Erbschaft?
Die Erbschaft bezeichnet im deutschen Erbrecht das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person beziehungsweise des Erblassers (§ 1922 Abs. 1 BGB).
Was umfasst die Erbschaft?
Der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers (verstorbene Personen). Die Erbschaft umfasst sowohl die Aktiva als auch die Passiva des Vermögens des Erblassers.
Außer dem Eigentum wird des Weiteren auch der Besitz auf den oder die Erben übertragen (§ 857 BGB).
Die Erben müssen hierzu auch für die Nachlassverbindlichkeiten (Schulden des Verstorbenen) einstehen (siehe § 1967 BGB).
Beratung und Hilfe zum Thema Erbe und Erbrecht nach einem Trauerfall
Das Erbrecht ist kompliziert, aber fair. Es gibt reichlich Gestaltungsformen, die bei sorgsamer Planung einen Streit verhindern und dafür sorgen, dass der Erblasser in guter Erinnerung bleibt.
Um zu vermeiden, dass es beim Erbfall zu Streitigkeiten zwischen den Angehörigen kommt, sollte man den Nachlass durch ein Testament oder auch einen Erbvertrag eindeutig regeln.
Abgesehen von der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen stellen sich auch zu folgenden Punkten erbrechtliche Fragen:
Seebestattung auch bei bestehendem Bestatter
Wir setzen uns mit Ihrem Bestatter oder dem zuständigen Krematorium in Verbindung, übernehmen die Urnenanforderung und führen die Seebestattung nach Ihren Wünschen durch.
Diese Möglichkeit ist besonders für anonyme Seebestattungen eine preiswerte Alternative.
Häufige erbrechtliche Fragestellungen
Umfassende rechtliche Informationen
Gerne erhalten Sie rechtliche Informationen zu den Themen Erbrecht, Testament, Erbe, Pflichtteil, Enterbung, Erbschaftssteuer uvm.
Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer erhalten über die Kanzlei Daxhammer, Grieger & Kollegen umfangreiche Informationen.
