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Freie Bestatterwahl

Freie Bestatterwahl

Freie Bestatterwahl bedeutet: Jeder darf seinen Bestatter völlig frei auswählen. Sie als Angehörige sind zu niemandem verpflichtet und entscheiden selbst, welchem Bestattungsunternehmen Sie Ihr Vertrauen schenken.

Freie Bestatterwahl – Sie sind zu niemandem verpflichtet

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme gibt es im Bestattungsgewerbe kein Monopol eines bestimmten Bestatters in einer bestimmten Region.

Auch wenn einige Kommunen sogenannte „hoheitliche Aufgaben“ auf ihren Friedhöfen an eine bestimmte Bestattungsfirma übertragen haben, bedeutet dies ausdrücklich nicht, dass diese Firma automatisch auch den Auftrag für die Organisation und Durchführung der Bestattung erhält.

Sie als Angehörige sind vollkommen frei in der Wahl des Bestattungsunternehmens Ihres Vertrauens.

Was bedeutet das konkret für Angehörige?

Überführung, Versorgung und Einsargung der verstorbenen Person, die Erledigung aller behördlichen Formalitäten sowie die Organisation und Ausgestaltung Ihrer individuellen Trauerzeremonie können Sie jedem Bestatter Ihrer Wahl übergeben.

Lediglich die sogenannten hoheitlichen Aufgaben auf dem Friedhof obliegen dem jeweils zuständigen Unternehmen. Dies kann zum Beispiel ein Gärtner, eine Baufirma oder auch ein Bestatter sein.

Die Wahl des Bestattungsunternehmens für alle weiteren Leistungen bleibt davon vollständig unberührt.

Ein Ansprechpartner – unabhängig vom Beisetzungsort

Wir können Ihr alleiniger Ansprechpartner sein, völlig egal, wo die Beisetzung stattfinden soll oder ob es in Ihrer Region ein sogenanntes „vorherrschendes“ Bestattungshaus gibt.

Sie haben keinerlei Verpflichtung, sich für dieses Unternehmen zu entscheiden.

Nicht in einer Stadt, nicht in einer Gemeinde und in keinem Bundesland.

Unzulässige Empfehlungen durch Dritte

Allzu häufig empfehlen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime den Angehörigen ein bestimmtes Bestattungsinstitut.

Dadurch entsteht oft der Eindruck, als müsse genau dieses Institut beauftragt werden.

Eine solche Empfehlung ist unzulässig.

Sie allein entscheiden, wer der Bestatter Ihres Vertrauens wird.

Freie Bestatterwahl in ganz Deutschland

Sie als Angehörige haben zu jeder Zeit das Recht, das Bestattungsinstitut völlig frei und unbeeinflusst auszuwählen.

In ganz Deutschland herrscht die freie Bestatterwahl.
So etwas wie „Hausbestatter“ oder „Vertragsbestatter“ gibt es nicht.

Es entstehen auch keinerlei Probleme für die Angehörigen, wenn sie sich für einen anderen Bestatter ihrer Wahl beziehungsweise ihres Vertrauens entscheiden.

Vorsorgevertrag als sinnvolle Unterstützung

Ein rechtzeitig abgeschlossener Vorsorgevertrag ist in diesem Zusammenhang sinnvoll. In einem solchen Vertrag kann bereits alles genau festgelegt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem exklusiven Portal für Bestattungsvorsorge: www.vorsorge-bestattung.com

Bestattungen regional, deutschlandweit und international

Natürlich sind bei uns Bestattungen auf allen Friedhöfen in der Stadt und im Landkreis Würzburg möglich.

Ebenso im gesamten Freistaat Bayern, in allen anderen Bundesländern und auch im Ausland.

Wir bieten nationale sowie weltweite Überführungen und Rückholungen an und kümmern uns um alle damit verbundenen Formalitäten, um Sie bestmöglich zu entlasten.

Die Wahl des Bestattungsortes und des Bestattungsunternehmens liegt allein in Ihren Händen.

Ihr Recht: Freie Bestatterwahl

Sie haben die freie Bestatterwahl.

Kostenlose Beratung

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen rund um die Seebestattung.

+49 931 46088479

+49 177 2351359

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