Bestattungsvorsorge – Ihre Verantwortung für die Zukunft
Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod ist für viele Menschen unangenehm. Doch gerade in einer Zeit, in der die Gesellschaft immer älter wird, ist es wichtiger denn je, sich mit dem Thema Bestattungsvorsorge auseinanderzusetzen.
Viele Menschen machen sich Sorgen: Was passiert, wenn ich nicht mehr für mich selbst sorgen kann? Wer übernimmt die Kosten für meine Bestattung? Diese Fragen sind nicht nur wichtig, sondern auch entscheidend für Ihre finanzielle Sicherheit und die Ihrer Angehörigen.
Finanzielle Absicherung durch ein Treuhandkonto
Zur finanziellen Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen empfehlen wir ein Treuhandkonto bei unserem Rechtsanwalt Herrn Michael Grieger , damit Ihr Geld auf der sicheren Seite liegt.
Die Treuhand verwaltet Ihr Geld auf der Grundlage der Mündelsicherheit.
Sicherheit und Verlässlichkeit im Sterbefall
Die Hinterlegung einer Einlage ermöglicht dem Treugeber im Sterbefall – stellvertretend – die rechtzeitige und risikofreie Erfüllung seiner zu Lebzeiten getroffenen und im Vorsorgevertrag konkretisierten Verbindlichkeiten.
Individuelle Bestattungsvorsorge nach persönlichen Wünschen
So kann mit einer freiwilligen Vorsorge bereits heute beispielsweise die Art und Weise der Bestattung nach den eigenen persönlichen Bedürfnissen mit uns als Bestatter entspannt und sorgenfrei gestaltet werden.
Wichtig – Schutz bei Pflegebedürftigkeit
Während für eine zukünftige Bestattung auf einem normalen Sparkonto angelegte Vermögen häufig bei einem Antrag an das Sozialamt auf Übernahme der Heimkosten für pflegebedürftig gewordene Menschen zwangsweise aufgelöst werden, ist die Geldanlage auf einem Treuhandkonto bei Rechtsanwalt Michael Grieger auch in diesem Fall sicher.
Der Grund: Das Geld ist zweckgebunden angelegt und der Gesetzgeber hat für diese Vermögen einen Schonbetrag in Höhe von 5.200 Euro pro Person vorgesehen.
Bestattungsvorsorgevertrag – umfassend und individuell
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag zu schließen
Dieser Vertrag kann auch den Kauf der Grabstätte und des Grabmals sowie eine langfristige Grabpflege/Dauergrabpflege beinhalten.
Dazu beraten wir Sie ausführlich und persönlich.
